Verzeichnis von allergenen Stoffen:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine Liste potentiell allergener Stoffe erarbeitet ("Allergenverzeichnis"). Dieses Verzeichnis wurde mit der Richtlinie 2007/68/EG (bzw. Anhang III LMKV) geändert und enthält sowohl diejenigen Stoffe, die im Rahmen der Allergenkennzeichnung verpflichtend zu kennzeichnen als auch jene, die von einer Pflichtkennzeichnung ausgenommen sind:
1. Glutenhaltige Getreide (d.h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
2. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
3. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
4. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
5. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer
6. Schalenfrüchte, d. h. Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Kaschunüsse (Anacardium occidentale), Pekannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Makadamianüsse und Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
7. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
8. Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, ausgedrückt als SO2